Leistungen

Das Gesellschaftsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft sowie zwischen der Gesellschaft und Dritten. Es umfasst nationale Regelungen, EU-Vorschriften und internationale Aspekte.

Unsere Kanzlei verbindet juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis und begleitet Mandant:innen in allen Phasen unternehmerischer Entwicklung – national wie international.

horak Rechtsanwälte berät und vertritt Unternehmen, Gründer:innen, Gesellschafter:innen und Investor:innen umfassend in allen Fragen des Gesellschaftsrechts – von der Gründung über die Umstrukturierung bis hin zur Nachfolge oder Beendigung von Gesellschaften.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht im Überblick

1. Gründung und Strukturierung von Gesellschaften

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren und strategisch sinnvollen Gründung Ihrer Gesellschaft.

  • Beratung zur optimalen Rechtsform (z. B. GmbH, UG, AG, GbR, OHG, KG, PartG mbB etc.)
  • Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Gestaltung von Geschäftsführerverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Nebenabreden
  • Begleitung bei notarieller Beurkundung und Handelsregistereintragung

2. Laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung

Als dauerhafte Berater stehen wir Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen zur Seite.

  • Beratung zu Organpflichten, Haftungsrisiken und Corporate Governance
  • Durchführung und rechtliche Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Prüfung und Anpassung von Satzungen, Geschäftsordnungen und Beteiligungsvereinbarungen
  • Konfliktprävention und Mediation zwischen Gesellschaftern

3. Unternehmensumstrukturierungen

Ob Wachstum, Neuausrichtung oder Nachfolge – wir begleiten komplexe Umwandlungsprozesse mit rechtlicher Expertise.

  • Beratung bei Fusionen, Spaltungen, Formwechseln und Vermögensübertragungen
  • Gestaltung von Umwandlungsverträgen und Umwandlungsplänen
  • Unterstützung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen und internationalen Strukturen

4. Unternehmenskauf und -verkauf (M&A)

horak Rechtsanwälte bietet erfahrene Beratung bei nationalen und internationalen Transaktionen.

  • Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (Share Deal, Asset Deal)
  • Beratung bei Beteiligungen, Joint Ventures und strategischen Partnerschaften
  • Begleitung bei Post-Merger-Integration und Streitbeilegung

5. Gesellschafterstreitigkeiten und Organhaftung

Wir vertreten Ihre Interessen konsequent – außergerichtlich, vor Gericht oder in Schiedsverfahren.

  • Vertretung in Gesellschafterkonflikten und Auseinandersetzungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Ausschluss-, Abfindungs- oder Schadensersatzansprüchen
  • Beratung zu Geschäftsführer- und Organhaftung sowie Compliance-Themen
  • Prozessführung und Schiedsverfahren

6. Internationale Gesellschaftsstrukturen

Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten und internationalen Beteiligungsmodellen.

  • Gesellschaftsgründungen und Umwandlungen mit Auslandsbezug
  • Strukturierung internationaler Beteiligungen
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien und Steuerberatern

7. Unternehmensnachfolge, Verkauf und Liquidation

Wir begleiten Sie bei der Übergabe, Veräußerung oder Beendigung Ihres Unternehmens.

  • Planung und rechtliche Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Verkauf oder Übertragung von Gesellschaftsanteilen
  • Begleitung bei Auflösung, Liquidation und Löschung von Gesellschaften
Wir sind Ihr Partner für strategische und praxisorientierte Lösungen im Gesellschaftsrecht. Schreiben Sie uns!
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