Unsere Kanzlei berät Unternehmen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten und internationalen Beteiligungsmodellen.
Im Zusammenhang mit internationalen Gesellschaftsstrukturen bieten wir folgende Unterstützung an:
- Gesellschaftsgründungen und Umwandlungen mit Auslandsbezug
- Strukturierung internationaler Beteiligungen
- Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien und Steuerberatern
Europäisches Gesellschaftsrecht: Harmonisierung und grenzüberschreitende Möglichkeiten
Das Europäische Gesellschaftsrecht hat zum Ziel, die Rechtsvorschriften innerhalb der EU zu harmonisieren und Unternehmen grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten zu erleichtern. Besonders wichtig sind Regelungen zur Sitzverlegung von Unternehmen innerhalb der EU sowie zu grenzüberschreitenden Verschmelzungen. Gleichzeitig stellen unterschiedliche nationale Auslegungen und steuerrechtliche Vorschriften Herausforderungen dar. Eine sorgfältige Beachtung des Europäischen Gesellschaftsrechts ermöglicht es Unternehmen, rechtssicher und effizient in der EU tätig zu sein.
