Ein Geschäftsführer ist wie der Kapitän eines Schiffes: Er steuert, entscheidet, und trägt Verantwortung. Doch was viele nicht wissen: Wenn das Schiff auf Grund läuft, steht nicht nur die Gesellschaft, sondern auch der Geschäftsführer selbst im Sturm.
Fiktives Fallbeispiel: Der ambitionierte Geschäftsführer der „TechnoVision GmbH“
Herr Lenz ist Geschäftsführer der TechnoVision GmbH in Hannover – ein junges Unternehmen mit cleveren Ideen für smarte Displays. Die Auftragslage ist gut, aber Liquidität ist knapp. Als ein Großkunde verspätet zahlt, überweist Lenz trotzdem brav die Gehälter und bestellt neue Geräte – in der Hoffnung, dass bald Geld reinkommt.
Doch dann der Schock: Zwei Wochen später ist das Konto leer, die Rechnungen stapeln sich – und der Insolvenzverwalter klopft an. Der Vorwurf: „Herr Lenz, Sie haben Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit geleistet – das ist ein Verstoß gegen § 15b InsO (vormals § 64 GmbHG).“ Mit anderen Worten: Er haftet persönlich für alle Zahlungen, die er nach dem Zeitpunkt der Insolvenzreife noch angewiesen hat.

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Die rechtliche Grundlage – wo’s richtig weh tun kann
Die Haftung eines Geschäftsführers ergibt sich aus mehreren Vorschriften, u. a.:
- § 43 GmbHG: Pflicht zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
- § 15b InsO: Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife
- § 266 StGB: Strafbarkeit bei Untreue
- § 69 AO: Haftung für Steuerschulden
- § 823 BGB: deliktische Haftung bei schuldhaftem Verhalten
Besonders gefährlich: Diese Haftung ist persönlich, unbegrenzt und nicht versicherbar, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz im Spiel sind.
Typische Haftungsfallen im Alltag
- Zahlungen trotz Insolvenzreife
- Fehlende Rücklagen für Steuern oder Sozialabgaben
- Unvollständige Buchführung
- Nichtbeachtung von Compliance-Vorgaben
- Unterlassene Krisenfrüherkennung
Wie sich Geschäftsführer schützen können
- Frühzeitige Liquiditätsplanung und Krisenerkennung
- Sofortige Reaktion bei drohender Insolvenz
- Dokumentation aller Geschäftsentscheidungen
- Abschluss einer D&O-Versicherung (Deckung beachten!)
- Rechtliche Beratung bei Unsicherheiten
Verantwortung ist kein Risiko – wenn man weiß, wie man sie trägt
Geschäftsführer zu sein, heißt, Verantwortung zu übernehmen.
Doch wer die rechtlichen Spielregeln kennt, kann auch in stürmischen Zeiten sicher navigieren.
Oder, wie ein erfahrener Jurist einmal sagte: „Haftung ist kein Schicksal – sie ist eine Frage der Vorbereitung.“
Typische Beratungsfelder unserer Kanzlei:
- Präventive Beratung zur Geschäftsführerhaftung
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